Schmidt Erholungsreisen 2025

PRǥVENTIONS-REISE Falls Ihr Kurantrag nicht genehmigt wird, Sie aber dennoch aktiv etwas für Ihre Gesundheit tun möchten, gibt es die Möglichkeit der präventiven Reise. Präventionsreisen, bei den Krankenkassen auch bekannt als „Kompaktangebote zur Gesundheitsvorsorge außerhalb des Wohnorts“, werden mit einem Betrag von bis zu w 150,- jährlich bezuschusst. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, da diese ihre eigenen Kriterien für Präventionsreisen festlegt. HINWEISE Allgemein: Diese Katalogseite enthält allgemeine Informationen zu möglichen Krankenkassen-Zuschüssen. Da jede Krankenkasse eigene Kriterien hat, übernehmen wir keine Gewähr für Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. Aufstellung der erhaltenen Behandlungen: Eine detaillierte Aufstellung der erhaltenen Behandlungen ist für die Vorlage bei der Krankenkasse unerlässlich. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld über die von Ihrer Krankenkasse verlangten Einzelheiten dieser Aufstellung. Bitte setzen Sie den Arzt oder das medizinische Personal vor Ort gleich zu Beginn Ihres Urlaubs davon in Kenntnis, dass Sie vor der Abreise eine detaillierte Aufstellung aller erhaltenen medizinischen Behandlungen mit Kosten benötigen. Bitte beachten Sie, dass einige Hotels für diesen aufwendigen Service eine Gebühr erheben. Auswahl der Anwendungen: Bringen Sie bitte zum ärztlichen Eingangsgespräch am Urlaubsort Ihre ärztlichen Befunde und EKG-Auswertungen von zu Hause mit. Dies ist für die Auswahl Ihrer Anwendungen für den Kurarzt sehr hilfreich. Kostenübernahme: Die Kurreise muss vom Reisenden zunächst selbst bezahlt werden. Dabei ist es unerlässlich, dass die Krankenkasse vor der Buchung die Zusage der Kostenübernahme erteilt hat. Nach Ende der Kurreise werden keine Anträge mehr genehmigt. KUR-REISE Eine Kur, auch ambulante Vorsorgemaßnahme genannt, kann alle vier Jahre beantragt werden. Zur Gewährung ebendieser sind mehrere Schritte notwendig: Zunächst ist ein Besuch bei Ihrem Hausarzt nötig, der Ihnen die medizinische Notwendigkeit einer ambulanten Vorsorgemaßnahme bescheinigt. Bei Ihrer Krankenkasse können Sie nun mit dem ärztlichen Attest und weiteren Formularen den Kurantrag einreichen. Nach der Bewilligung der Vorsorgemaßnahme wählen Sie Ihr Reiseziel, Ihren Reisetermin sowie die Unterkunft und bezahlen die Kur-Reise. Sollte der Antrag abgelehnt werden, können Sie in Widerspruch gehen. Nun kann Ihr erholsamer Kuraufenthalt beginnen. Lassen Sie sich am Ende Ihres Urlaubs anhand der Kurkarte eine Bestätigung der Behandlung und Kosten (in deutscher Sprache und Preise der Anwendungen in Euro ausgewiesen) für Ihre Krankenkasse geben, welche Sie im Anschluss zur Rückerstattung einreichen. Rückerstattung durch Ihre Krankenkasse. Eine Kur-Reise ist eine Investition in die Gegenwart und Zukunft Ihrer Gesundheit. Daher ist ein Gesundheitsurlaub auch ohne gesundheitliche Beschwerden eine Wohltat für Körper, Geist und Seele. Auch die deutschen Krankenkassen haben dies erkannt und unterstützen Ihr Gesundheits-Vorhaben in vielfältiger Weise. In erster Linie richten sich Kur-Reisen an Menschen mit gesundheitlichen Beschwerden. Deshalb entscheiden Ihr Hausarzt und Ihre Krankenkasse über die Notwendigkeit und Genehmigung einer Kur. Selbstverständlich können Sie Ihren Kur- und Erholungsurlaub in unseren ausgewählten Urlaubszielen und -hotels auch ohne Zuschuss bzw. Genehmigung Ihrer Krankenkasse buchen. KRANKENKASSEN-ZUSCHǩSSE KUR & ERHOLUNG 9

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